Der Grundstückswert ist die Mindest- und Ersatzgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen sowie bei Übertragungen im Familienverband.
Der Grundstückswert kann auf 2 Arten ermittelt werden:
Darüber hinaus kann der geringere gemeine Wert einer Liegenschaft durch ein Bewertungsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nachgewiesen werden.
Eine Immobilie zu kaufen ist eine Entscheidung, die häufig nur einmal getroffen wird.
Als Kaufinteressent sucht man Antworten auf Fragen wie:
Die Unterstützung und Begleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist jene Hilfe, die Ihnen dabei Sicherheit gibt.
Der Verkäufer kann durch besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen die relevanten Aspekte der Immobilie oft übersehen. Die Verwertungsberatung hilft Ihnen, Antworten auf Fragen rund um den Immobilienverkauf zu finden wie:
Ziel der Verwertungsberatung ist die Unterstützung und Begleitung beim Verkauf Ihrer Immobilie zur Erzielung des bestmöglichen Preises.